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Franchise-Recht

Expansionsschutz statt Gebietsschutz

Joachim Klapperich

Joachim Klapperich

Rechtsanwalt für Franchise-Geber
Joachim Klapperich (Jahrgang 1966) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung und ist heute Partner bei der Kanzlei Lütkehaus & Steding. Zuvor war er Partner bei Tigges Rechtsanwälte, Düsseldorf. Seit mehr als 15 Jahren ist Joachim Klapperich im Bereich des Vertriebsrechts tätig und auf Franchise-Recht spezialisiert. Er gehört zu den führenden Anwälten für Franchise-Recht in Deutschland und berät Franchise-Geber beim Auf- und Ausbau ihres Systems sowie ihrer Expansion im In- und Ausland

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1. Kein Anspruch auf Gebietsschutz

Eine der viel diskutierten Fragen bei der Gestaltung von Franchise-Verträgen ist, ob und in welchem Umfang ein Franchise-Geber seinen Franchise-Partnern Gebietsschutz für ein Vertragsgebiet einräumt. Entgegen einer immer wieder vertretenen Auffassung gibt es keinen rechtlichen Anspruch des Franchise-Partners, dass der Franchise-Geber ihm für ein vertraglich vereinbartes Gebiet eine Ausschließlichkeit einräumt, indem er sich verpflichtet, in diesem Gebiet keine eigenen Filialen zu eröffnen oder keine weiteren Franchise-Rechte zu vergeben. 

2. Gebietsschutz bremst Expansion

Aus der Erfahrung vieler Franchise-Systeme hat sich ein vertraglich vereinbarter Gebietsschutz als statisch und der Expansion hinderlich heraus gestellt. Vor allem in den Anfangszeiten vieler Franchise-Systeme wurden und werden weiterhin Vertragsgebiete mit Gebietsschutz vergeben, die sich später als viel zu groß herausstellen. Diese vertraglich zugesicherten geschützten Vertragsgebiete können später nur von den Vertragsparteien gemeinsam verändert werden. Für eine einseitige Änderung durch den Franchise-Geber oder den Franchise-Partner hat die Rechtsprechung sehr enge Grenzen gesetzt. Dies hat zur Konsequenz, dass eine Reaktion des Franchise-Gebers auf eine unzureichende Marktbearbeitung durch einen Franchise-Partner erheblich erschwert wird. Hierdurch kommt es immer wieder zu dem Problem, dass in den Vertragsgebieten der Franchise-Partner nicht bearbeitete Potenziale „schlummern“. Ebenso können sich Vertragsgebiete als zu klein für einen expandierenden Franchise-Unternehmer erweisen. In beiden Fällen wird das Wachstum des Franchise-Systems gebremst.

3. Expansionsschutz fordert und fördert Franchise-Unternehmer

Versteht man Franchise jedoch nicht nur als reines vertikales Vertriebssystem, sondern im Sinne von Markenfranchise als Multiplikation von Unternehmen, bietet ein Expansionsschutz nicht nur dem Franchise-Geber, sondern auch dem Franchise-Partner mehr Gestaltungsspielraum für die Expansion.

Der Franchise-Partner kann als Franchise-Unternehmer mit seinem Unternehmen im Rahmen des Franchise-Systems expandieren und wachsen. Vereinbaren der Franchise-Geber und der Franchise-Partner bei Abschluss des ersten Franchise-Vertrages gemeinsam einen Expansionsplan zur gemeinsamen Entwicklung und Bearbeitung von regionalen Gebieten, erhält der Franchise-Partner die Chance für sich und das Franchise-System, die regionalen Potenziale auszunutzen und zu erobern. Dieser Expansionsplan sollte vorsehen, dass der Franchise-Partner zunächst seinen „Pilotbetrieb“ in einem Kerngebiet erprobt. Hat er diesen Betrieb erfolgreich aufgebaut und die gemeinsam mit dem Franchise-Geber vereinbarte Umsatzschwellen erreicht oder überschritten, kann und muss er expandieren, um seinen Expansionsschutz in dem regionalen Markt zu sichern. Der Expansionsschutz sollte dabei gemeinsam so festgelegt werden, dass der Franchise-Partner die Möglichkeit hat, in einer Region bzw. einer Stadt ein eigenes Filialsystem aufzubauen. In diesem Expansionsgebiet sollte der Franchise-Partner während des Expansionsschutzes immer das Vorrecht haben, weitere Betriebe/Filialen zu eröffnen. Für die Filialen sollten dann jeweils eigene Franchise-Verträge abgeschlossen werden. Erreicht der Franchise-Partner die vereinbarten Umsatzschwellen und nutzt er sein Recht zur Expansion, kann und wird er im gemeinsamen Interesse wachsen und als Franchise-Unternehmer in seinem Expansionsgebiet eine Filialkette aufbauen.

4. Flexibilität des Expansionsschutzes

Erreicht der Franchise-Partner die vereinbarten Umsatzziele nicht bzw. nutzt er die ihm eingeräumte Expansionsmöglichkeit nicht aus, verlängert sich der Expansionsschutz nicht weiter und der Franchise-Geber kann in dem gesamten Expansionsgebiet wieder frei eigene Filialen gründen oder Dritten Franchise-Rechte erteilen. Der erfolgreiche Franchise-Partner hat die Wahl, ob er expandieren will und ein erfolgloser Franchise-Partner behindert nicht die Expansion in einem für ihn geschützten Gebiet.

Ein auf das jeweilige Franchise-System vertraglich angepasster Expansionsschutz bietet beiden Partnern die Flexibilität, die regionalen Potenziale im Interesse des Franchise-Systems zu nutzen. Es darf nicht vergessen werden, dass es das Interesse aller Partner eines Franchise-Systems ist, dass jeder einzelne Partner in seiner Region erfolgreich ist und so über viele regional bekannte Markenfranchise-Partner eine national und international bekannte und erfolgreiche Marke aufgebaut wird.

5. Der Franchise-Vertrag ist die rechtliche Basis der Expansion

Mit dem Expansionsschutz und der Expansionspflicht des Franchise-Partners können in einem Franchise-Vertrag die rechtlichen Grundlagen für eine schnellere Expansion des gesamten Franchise-Systems gelegt werden. Gleichzeitig erhält der Franchise-Partner als Unternehmer die Möglichkeit, mit seinem Unternehmen zu wachsen und zu filialisieren. Filialisieren alle Franchise-Partner und der Franchise-Geber, kann das Franchise-System insgesamt schneller regional, national und national wachsen und an Bedeutung gewinnen.

Die Weichen für die Expansion werden, wie die Erfahrung zeigt, in den Anfängen eines Franchise-Systems gestellt. Bietet der Franchise-Vertrag die notwendige Flexibilität für den Franchise-Geber und die Franchise-Partner, steht er dem Wachstum nicht im Wege. Der Franchise-Vertrag muss daher so gestaltetet werden, dass die Vision des Wachstums und der Expansion für den Franchise-Geber und die Franchise-Partner realisierbar bleibt. Ein Franchise-Vertrag darf diesem Ziel jedoch nicht im Wege stehen, denn der Vertrag muss zum Franchise-System passen und nicht das Franchise-System zu einem „Mustervertrag“.

Ein auf Markenfranchise aufbauender Franchise-Vertrag enthält daher einen auf Ihr Franchise-System individualisierten Expansionsschutz, der Ihre Vision der Expansion Ihres Franchise-Systems sowie Ihrer Franchise-Partner die rechtliche Basis und den rechtlichen Rahmen bietet.

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